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Viele Unternehmer haben in den vergangenen Jahren beachtliche Betriebe
mit z. T. erheblichem Betriebsvermögen aufgebaut. Für den Unternehmer
ist der Betrieb in der Regel seine Existenz, er versorgt ihn und seine
Familie.
Zu den unternehmerischen Aufgaben gehört deshalb
nicht nur der Aufbau des Betriebes, sondern auch die nachhaltige Bestandssicherung.
Viel zu häufig glaubt der Unternehmer, selbst Garant hierfür
sein zu können. Zu spät wird ihm dann - manchmal schmerzlich
- bewußt, daß er hierfür in Zukunft bald nicht mehr zur
Verfügung stehen kann.
In aller Regel sind sich die Unternehmer nicht annähernd
der Gefahren für den Bestand des Unternehmens bewußt, wenn
die Nachfolge nicht rechtzeitig geregelt ist:
- Die Erbverhältnisse sind vielfach ungeklärt.
- Es tauchen Anspruchsteller aus dem Familienkreis auf,
an die weder der Unternehmer noch der Nachfolger je gedacht haben.
- Abfindungsleistungen werden geltend gemacht und bedrohen
die Liquidität des Betriebes.
- Unklare Führungsverhältnisse "weichen"
den Betrieb von innen auf.
- Steuerbelastungen und Haftungsfragen erdrücken
den Nachfolger.
- Laienhafte Nachfolgeregelungen ohne Berücksichtigung
der steuerlichen Konsequenzen können zum weitgehenden Verbrauch
des Betriebsvermögens führen.
- Seit 1991 droht bei falschen Regelungen über
die Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften oder die vorweggenommene
Erbfolge zusätzlich Einkommensteuer in nicht unerheblichem Umfang.
- Zukünftig wird für Banken eine "geregelte
Nachfolge" bei den Ratingverfahren (Basel II) eine bedeutende Rolle
spielen.
Auch der junge Unternehmer muß Vorsorge für
unvorhersehbare Schicksalsschläge treffen, um die Existenz des Unternehmens
und die Versorgung der Familie weitgehend sicherzustellen. Häufig
ist nicht einmal ein wirksames Testament vorhanden.
Erfahren Sie hier, wie wir Ihnen
in diesen Fällen helfen können...
(keine Rechtsberatung)
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auf!
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