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Nach Verabschiedung des neuen Insolvenzgesetzes mit Wirkung
ab 1.1.99 ergeben sich für einen "gescheiterten" Unternehmer vollkommen
neue und Erfolg versprechende (Fortführungs-)Möglichkeiten
Der entscheidende Unterschied zu früher ist, dass der
Schuldner bei rechtzeitiger (*1) und formal
richtiger Vorgehensweise bereits nach frühestens 6 Jahren seine Schulden
erlassen bekommt.
Die wesentliche Zielsetzung des Insolvenzverfahrens sollte
die Erhaltung des Betriebes und der Verkauf im Rahmen einer "übertragenden
Sanierung" sein. Im Idealfall werden lediglich die Komponenten in das
neu zu gründende Firmengebilde übernommen, die erhaltenswürdig und zukunftsträchtig
sind.
(keine Rechtsberatung)
Nutzen Sie die Chance, die die neue Gesetzeslage bietet,
in dem Sie mit uns rechtzeitig ein unverbindliches Vorgespräch führen!
Referenzen
Auf Anfrage stehen Referenzen von Mandanten zur Verfügung, bei denen nach
Realisierung obiger Schritte ein lukratives neues (altes) Unternehmen
geschaffen wurde bzw. denen sich nach Absolvierung obiger Schritte zukunftsträchtige,
lukrative Perspektiven eröffneten.
Selbstverständlich wird die Abwicklung in Begleitung eines erfahrenen
Insolvenz-Fachanwaltes realisiert.
(*1) da der Zeitfaktor bei einer optimalen Abwicklung eine
bedeutende Rolle spielt, sollte eine Kontaktaufnahme zum Berater eher
zu früh als zu spät erfolgen
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
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